Die katholische Kirchenpflege Aesch-Birmensdorf-Uitikon ist eine auf vier Jahre von den katholischen Stimmbürgern gewählte Behörde und stellt das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde dar.
Ihre Rechte und Pflichten sind:
- Vorbereitung der Kirchgemeindeversammlung
- Vollzug der gefassten Beschlüsse
- Anordnung von Wahlen und Abstimmungen
- Anstellung der Mitarbeitenden für die Seelsorge
- Aufsicht über den Finanzhaushalt der Kirchgemeinde
- Verwaltung des Kirchgemeindevermögens
- Unterhalt der Gebäulichkeiten und des Inventars
- Führung des Kirchgemeindearchivs
Die Kirchenpflege wirkt im Hintergrund. Sie ermöglicht, unterstützt und fördert die Pfarreiseelsorge.